Fahrerlaubnisklasse B 
 
  Berechtigt zum Führen von KFZ bis 3,5 t zGM mit Anhängern bis 750 kg zGM. 
  Oder mit Anhängern über 750 kg zGM, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zuges 
  nicht höher als 3,5 t beträgt. 
 
  Vorraussetzungen:   
  Mindestalter: 18 Jahre 
  Eingeschlossene Klassen: AM & L 
  Theoretische und praktische Prüfung. 
  Theorie: 
  Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 
  2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff . 
 
 
  Praxis: 
  Die praktische Ausbildung besteht aus Grundfahrstunden,( je nach persönlicher Fähigkeit ) 
  und 12 Sonderfahrten:                   5 Überlandfahrten 
                                                               4 Autobahnfahrten 
                                                               3 Nachtfahrten 
  
  Für den Führerscheinantrag, den Du von uns erhältst, benötigst Du folgende Unterlagen: 
 
  -  1 biometrisches Passbild 
  -  Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs 
  -  1 Sehtest. 
 
 
 Fahrerlaubnisklasse BF 17 
  Begleitetes Fahren ab 17 Jahren, berechtigt das Führen von Kfz wie Klasse B.  
  Komplette Ausbildung wie Klasse B. 
  Voraussetzungen: 
  Anmeldung ab 16,5 Jahren möglich. 
  Voraussetzungen Begleiter: 
  - Mindestalter 30 Jahre. 
  - Muss mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. 
  - Darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben. 
 
  Bei uns werden kostenlose Info-Abende für die Begleiter angeboten. 
 
 
 Fahrerlaubnisklasse B 96 ( Neu ) 
 
  Berechtigt das Führen eines Zugfahrzeuges der Klasse B und einem Anhänger über  
  750 kg zGM. Sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht 
  übersteigt. 
  Voraussetzungen wie bei Klasse B/BF 17. 
  Komplette Ausbildung an einem Tag. 
  Keine Prüfung erforderlich. 
   
 
 
 Führerscheinklasse BE 
 
  Berechtigt das Führen von Zugfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg 
  zGM, wobei der Anhänger 3500 kg zGM nicht überschreiten darf. 
  Voraussetzung Besitz der Klasse B/BF 17. 
  
  Theorie: 
  Theoretische Ausbildung und Prüfung entfallen. 
 
  Praxis: 
  Die praktische Ausbildung besteht aus Grundfahrstunden und 5 Sonderfahrten: 
  - 3 Überlandfahrten 
  - 1 Autobahnfahrt 
  - 1 Nachtfahrt 
  Nur praktische Prüfung erforderlich. 
 
 
  
   
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